Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 9617
Firma: POCO Service GmbH
Sitz: Bergkamen
Veränderungen
HRB 9617: POCO Service GmbH, Bergkamen, Industriestraße 17, 59192 Bergkamen. Nic...
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HRB 9617: POCO Service GmbH, Bergkamen, Industriestraße 17, 59192 Bergkamen. Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.02.2019 20:01:00
HRB 9617: POCO Service GmbH, Bergkamen, Industriestraße 17, 59192 Bergkamen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2018. Geschäftsanschrift: Industriestraße 17, 59192 Bergkamen. Gegenstand: der Einkauf, die Logistik, die Beratung und Dienstleistung für Handelsgesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Ausübung von Leitungsfunktionen in ihnen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften eintreten und Geschäftsführungsaufgaben übernehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Großkord, Hans-Ralf, Hannover, *XX.XX.XXXX; Stolletz, Thomas, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hildebrandt, Jürgen, Versmold, *XX.XX.XXXX; Jürgensen, Angela, Lahmspringe, *XX.XX.XXXX; Sielhorst, Stephan, Uslar, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der POCO Service AG, Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 5064) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Großkord, Hans-Ralf aus Hannover,
Hildebrandt, Jürgen aus Versmold,
Jürgensen, Angela aus Lahmspringe,
Sielhorst, Stephan aus Uslar,
Stolletz, Thomas aus Oer-Erkenschwick