Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 95719
Firma: innovas GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Theodor-Heuss-Ring 19 - 21, 50668 Köln
Veränderungen
HRB 95719: innovas GmbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 19 - 21, 50668 Köln. Mit der m...
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HRB 95719: innovas GmbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 19 - 21, 50668 Köln. Entstande...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2018 20:00:00
HRB 95719: innovas GmbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 19 - 21, 50668 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2018. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Ring 19 - 21, 50668 Köln. Entwiicklung von Sorftware und Erbringung von Dienstleistungen für das Gesundheitswesen. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gessner, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Dr. Schröder, Ingo, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der msg nexinsure AG mit Sitz in Ismaining (Amtsgericht München, HRB 241947) (namentlich das als Teilbetrieb geführte Geschäftsfeld "Software und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen") nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Schröder, Ingo aus Hamburg,
Gessner, Alexander aus Stuttgart