Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 9531
Firma: ArBe GmbH
Sitz: Verl
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HRB 9531: ArBe GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl. Die Gesellschafterversammlung ...
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HRB 9531:ArBe GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl.Die Gesellschafterversammlung vo...
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HRB 9531:ArBe GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl.Bestellt als Geschäftsführer: Be...
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HRB 9531:ArBe GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl.Die Gesellschaft ist als überneh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2013 12:00:00
ArBe GmbH, Verl, Westweg 6, 33415 Verl. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2013. Geschäftsanschrift: Westweg 6, 33415 Verl. Gegenstand: der Besitz und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie Gebäuden jeder Art sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Beckhoff, Arnold, Verl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ArBe GmbH & Co. KG, Verl (AG Gütersloh HRA 5717) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Beckhoff, Arnold aus Verl