Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 952
Firma: Interessengemeinschaft für Rundfunkschutzrechte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Düsseldorf
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HRB 952: IGR GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 11-13, 40211 Düsseldorf. Ist n...
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HRB 952: IGR GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 11-13, 40211 Düsseldorf. Nicht...
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HRB 952: IGR GmbH, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 11-13, 40211 Düsseldorf. Die G...
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Veröffentlichung vom 08.09.2015 20:03:00
HRB 952: Interessengemeinschaft für Rundfunkschutzrechte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Hohenzollernstraße 11-13, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere § 1 Abs. 1 und damit die Firma, § 2 und damit den Gegenstand sowie § 4 und damit die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2015 weiter beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 26,00 durch Bareinlage und um EUR 122.687,41 auf 148.278,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der IGR GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 9439) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend zu ändern. Neue Firma: IGR GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Erwerb und die Verwertung von Schutzrechten auf dem Gebiet der Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik sowie verwandter Gebiete. 2. Der Abschluss und die Vermittlung von Lizenzverträgen mit Schutzrechtsinhabern und Lizenznehmern, einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte. 3. Das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die auf den genannten Gebieten tätig sind. 148.278,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.Veränderungen
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