Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 9486
Firma: WERNER Bauingenieure GmbH
Sitz: Unna
Veränderungen
HRB 9486: WERNER Bauingenieure GmbH, Unna, Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Di...
Veränderungen
HRB 9486: WERNER Bauingenieure GmbH, Unna, Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Di...
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HRB 9486: WERNER Bauingenieure GmbH, Unna, Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Be...
Berichtigungen
HRB 9486: WERNER Bauingenieure GmbH, Unna, Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Vo...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.09.2018 20:01:00
HRB 9486: WERNER Bauingenieure GmbH, Unna, Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2018 mit Änderung vom 22.08.2018. Geschäftsanschrift: Isaac-Newton-Straße 1, 59423 Unna. Gegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere in den Bereichen Baustatik, Brandschutz, Bauphysik und Tiefbauplanung sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl. Ing. Werner, Günter, Münster, *XX.XX.XXXX; Dr. Ing. Werner, Daniel, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WERNER Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbH, Unna (Amtsgericht Essen PR 2791) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl. Ing. Werner, Günter aus Münster,
Dr. Ing. Werner, Daniel aus Düsseldorf