Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 94802
Firma: TRILUX Lighting Solutions GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 94802: TRILUX Lighting Solutions GmbH, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 75, 5082...
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HRB 94802: TRILUX Lighting Solutions GmbH, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 75, 5082...
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HRB 94802: TRILUX Lighting Solutions GmbH, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 73, 5082...
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HRB 94802: TRILUX Lighting Solutions GmbH, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 73, 5082...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.06.2018 20:01:00
HRB 94802: TRILUX Lighting Solutions GmbH, Köln, Mathias-Brüggen-Straße 73, 50829 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.03.2018 mit Änderung vom 28.05.2018. Geschäftsanschrift: Mathias-Brüggen-Straße 73, 50829 Köln. Gegenstand: die Forschung und Entwicklung im Bereich lichttechnischer Systeme, insbesondere der i-Technologie und die Herstellung von Basisprodukten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Geschäfte und Services. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, das Management solcher Unternehmen sowie alle mit diesem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, Geschäfte und Dienstleistungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Karsten, Rösrath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TRILUX Lighting Solution GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln HRA 33042) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Müller, Karsten aus Rösrath