Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 94670
Firma: SANPRO® GmbH
Sitz: Wermelskirchen
Veränderungen
HRB 94670: SANPRO® GmbH, Wermelskirchen, Remscheider Straße 25, 42929 Wermelskir...
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HRB 94670: SANPRO® GmbH, Wermelskirchen, Floraweg 38, 42929 Wermelskirchen. Ände...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2018 20:01:00
HRB 94670: SANPRO® GmbH, Wermelskirchen, Floraweg 38, 42929 Wermelskirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2018. Geschäftsanschrift: Floraweg 38, 42929 Wermelskirchen. ein Handelsgewerbe, das die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Werkzeugen, Baustoffen, Befestigungs- und Verbindungsmaterialien sowie Großhandel für SHK-Haustechnik zum Gegenstand hat. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koschade, Sven, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Dipl.-Ing. (FH) Koschade, Sven, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX unter der Firma SANPRO®Inhaber Dipl-Ing. (FH) Sven Koschade e.K. in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln, HRA 33153) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.04.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Dipl.-Ing. (FH) Koschade Sven aus Wermelskirchen,
Koschade, Sven aus Wermelskirchen