Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 9458
Firma: QBS BEST INVEST Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Gelsenkirchen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 25.07.2017 20:00:00
HRB 9458: QBS BEST INVEST Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Am Stadtgarten 1, 45879 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: QBS Invest GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Finanzportfolioverwaltung, die Anlageberatung, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für die fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen und Vermögensanlagen, Finanzberatung. Bestellt als Geschäftsführer: Schäfer, Michael G., Dülmen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2017 mit der ICM Schäfer GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 7130) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schäfer, Michael G. aus Dülmen
Veränderungen
HRB 9458: QBS BEST INVEST Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, A...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Am Stadtgarte...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Am Stadtgarte...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Am Stadtgarte...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Am Stadtgarte...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, (Am Stadtgart...
Neueintragungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen (Am Stadtgarte...
Veränderungen
QBS BEST INVEST Vermögensberatungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen (Am Stadtgarte...