Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 94364
Firma: Concret GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Toyota-Allee 41, 50858 Köln
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HRB 94364: IXPI GmbH, Köln, Toyota-Allee 41, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsfüh...
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HRB 94364: IXPI GmbH, Köln, Toyota-Allee 41, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsfüh...
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Veröffentlichung vom 02.08.2021 20:01:00
HRB 94364: IXPI GmbH, Köln, Toyota-Allee 41, 50858 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2021 mit der Framevision GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 90228) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2021 mit der Complett GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 62619) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2021 mit der rgb GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 106439) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2021 mit der rgbSPACES GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 104323) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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