Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 9368
Firma: KL GmbH
Sitz: Ibbenbüren
Berichtigungen
HRB 9368: KL GmbH, Ibbenbüren, Poststraße 38, 49479 Ibbenbüren. Postleitzahl von...
Veränderungen
HRB 9368: KL GmbH, Ibbenbüren, Maybachstraße 23, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.09.2011 12:00:00
KL GmbH, Ibbenbüren, Maybachstraße 23, 49479 Ibbenbüren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2011 mit Änderung vom 13.09.2011. Geschäftsanschrift: Maybachstraße 23, 49479 Ibbenbüren. Gegenstand: Vermietung von Mobilien und Immobilien und das Halten von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lünnemann, Klaus, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Lünnemann e.K. mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 4349) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lünnemann, Klaus aus Ibbenbüren