Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 9355
Firma: Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH)
Sitz: Herne
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9355: Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt ...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 06.08.2007 14:03:00
Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH), Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 18.6.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert, insbesondere §§ 2 ( Gegenstand ) und 8 ( Vertretung ) ; auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird im übrigen Bezug genommen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen jeder Art, insbesondere von Beteiligungen auf dem Versorgungs- und Verkehrssektor, die Beratung und Förderung dieser Bereiche, sowie die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Herne mit Energie, der öffentliche Personennahverkehr und der Betrieb von Bädern, insbesondere im Gebiet der Stadt Herne. Zweck des Unternehmens ist insbesondere die wirtschaftliche Verwaltung des Vermögens der Stadt gem. § 90 Abs. 2 GO NW zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GONW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten, wobei jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung berechtigt sind. Die Gesellschaft ist durch Übertragung des Vermögens der Herner Versorgungs- und Nahrverkehrsgesellschaft mbH ( HVN) mit Sitz in Herne mit dieser Gesellschaft durch Aufnahme gem. § 2 Ziffer 1 UmwG verschmolzen aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.6.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom jeweils gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.