Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 9350
Firma: Caritas-Altenhilfe Arnsberg-Sundern gemeinnützige Gesellschaft mbH
Sitz: Arnsberg
Adresse: Hellefelder Straße 27-29, 59821 Arnsberg
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HRB 9350: Caritas-Altenhilfe Arnsberg-Sundern gemeinnützige Gesellschaft mbH, Ar...
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HRB 9350:Caritas-Altenhilfe Arnsberg-Sundern gemeinnützige Gesellschaft mbH, Arn...
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Caritas-Altenhilfe Arnsberg-Sundern gemeinnützige Gesellschaft mbH, Arnsberg, He...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.11.2010 22:00:00
Caritas Altenhilfe Arnsberg-Sundern gemeinnützige Gesellschaft mbH, Arnsberg, Hellefelder Straße 27-29, 59821 Arnsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2010. Geschäftsanschrift: Hellefelder Straße 27-29, 59821 Arnsberg. Förderung und Unterstützung von sozial-karitativen Enrichtungen und Diensten zur Betreuung, Pflege und Rehabilitation von alten und kranken Menschen; Mittelbeschaffung für derartige Einrichtungen und Dienste des Caritas-Verbandes Arnsberg-Sundern e. V. Die Gesellschaft darf keine Dienst- oder Arbeitsverhältnisse begründen und keine Untergesellschaften gründen. 27.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Eickhoff, Hans-Helmut, Arnsberg, *XX.XX.XXXX; Schulte, Walter, Warstein, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins Altenhilfe Sundern e. V., Sundern (Amtsgericht Arnsberg VR 249) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 24.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eickhoff, Hans-Helmut aus Arnsberg,
Schulte, Walter aus Warstein