Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 93080
Firma: Careforce GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Horbeller Str. 11, 50858 Köln
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HRB 93080: Careforce GmbH, Köln, Horbeller Str. 11, 50858 Köln. Nicht mehr Gesch...
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HRB 93080: Careforce GmbH, Köln, Horbeller Str. 11, 50858 Köln. Bestellt als Ges...
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HRB 93080: Careforce GmbH, Köln, Horbeller Str. 11, 50858 Köln. Die Gesellschaft...
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Veröffentlichung vom 02.02.2018 20:02:00
HRB 93080: Careforce GmbH, Köln, c/o Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Heinrich-Heine-Allee 12, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Horbeller Str. 11, 50858 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: (i) die gewerbliche Überlassung und Vermittlung von Personal gemäß den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, (ii) die Unternehmens-, Management- und Personalberatung, sowie (iii) die Entwicklung, Einführung, Vermarktung und Erbringung von Dienstleistungen und Produkten für Unternehmen und Institutionen im (a) pharmazeutischen und medizintechnischen Bereich sowie (b) allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2017 mit der careforce marketing & sales service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 30251) sowie mit der careforce human resource consulting GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 79961) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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