Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 93009
Firma: MTE Wohnart GmbH
Sitz: Monheim am Rhein
Adresse: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein
Veränderungen
HRB 93009: MTE Wohnart GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.03.2021 20:01:00
HRB 93009: MTE Wohnart GmbH, Monheim am Rhein, Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2021. Geschäftsanschrift: Niederstraße 18, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Die Projektentwicklung und Durchführung von Bauträgermaßnahmen, Generalübernehmer-maßnahmen und Baubetreuung, insbesondere auch die Errichtung und Veräußerung von Immobilien aller Art und alle damit verbundenen und erforderlichen Geschäfte und Tätigkeiten, sowohl für private Bauherren, für Investoren/Bauträger sowie im eigenem Namen im Bauwesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yelken, Ibrahim, Nörvenich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der IY Holding GmbH mit Sitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 85488), nämlich den Grundbesitz Heinrich-Dauer-Straße in Düren sowie dessen Verwaltung, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.02./11.03.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.02./11.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Yelken, Ibrahim aus Nörvenich