Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 93001
Firma: GERCH Beteiligungen GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.03.2021 20:02:00
HRB 93001: GERCH Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2021. Geschäftsanschrift: Emmericher Straße 26, 40474 Düsseldorf. Die Entwicklung und Projektierung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermietung und Verwaltung sowie die Vermittlung von Immobilien und die Finanzierung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften, die Konzeption von Immobilienanlagen einschließlich Veräußerung, Vermittlung und Erwerb von Beteiligungen in diesem Bereich, die wirtschaftliche Baubetreuung und Bauträgergeschäft sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Düsterdick, Mathias, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Hedding, Jan Hendrik, Zürich / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Hüttemann, Christoph, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GERCHGROUP AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 78368) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Düsterdick, Mathias aus Düsseldorf,
Hedding, Jan Hendrik aus Zürich / Schweiz,
Hüttemann, Christoph aus Düsseldorf