Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 92856
Firma: De-CIX International GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Lichtstraße 43 i, 50825 Köln
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.12.2017 20:01:00
HRB 92856: De-CIX International GmbH, Köln, Lichtstraße 43 i, 50825 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2017. Geschäftsanschrift: Lichtstraße 43 i, 50825 Köln. Gegenstand: die Erbringung und Vermittlung von technischen Dienstleistungen aller Art im Ausland im Zusammenhang mit dem Betrieb von Austauschknoten zur Entgegennahme und Weiterleitung von für das Internet bestimmten Daten, insbesondere die Bereitstellung, der Betrieb und das Management der erforderlichen technischen Infrastruktur von Austauschknoten, die es Dritten ermöglicht, Daten zwischen den jeweiligen Netzwerken auszutauschen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ivanov, Ivaylo, Köln, *XX.XX.XXXX; Summa, Harald, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der De-CIX International AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 79435) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.