Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 9260
Firma: Mediamixx GmbH
Sitz: Kleve
Adresse: Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9260: Mediamixx GmbH, Kleve, Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve....
Veränderungen
HRB 9260: Mediamixx GmbH, Kleve, Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve. Nicht mehr Ge...
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HRB 9260:Mediamixx GmbH, Kleve, Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve.Die Gesellschaf...
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Mediamixx GmbH, Kleve, Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve.Die Gesellschafterversam...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2008 12:00:00
Mediamixx GmbH, Kleve (Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2008. Gegenstand: Die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wöbbeking, Frank, Kleve, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma Mediamixx Texx Frank Wöbbeking e. K., mit Sitz in Kleve (Amtsgericht Kleve HRA 3246) aus dem Vermögen des Inhabers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wöbbeking, Frank aus Kleve