Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 9236
Firma: Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen mbH (GSG)
Sitz: Herne
Veränderungen
HRB 9236: Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen mbH (GSG), Hern...
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Veröffentlichung vom 15.12.2021 20:01:00
HRB 9236: Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen mbH (GSG), Herne, Hölkeskampring 40, 44625 Herne. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und Änderung des § 4 (Geschäftsführung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 57 Abs. 3 AO, nämlich die Übernahme von Dienstleistungen, die in Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Einrichtungen benötigt werden, insbesondere die Erbringung von Reinigungs- und sonstigen Dienstleistungen (insbesondere Patientenverwaltung, Hol- und Bringedienst, zur Verfügung Stellung von Küchenpersonal) vor allem an die Gesellschafter und verbundene Unternehmen, insbesondere mit der St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne sowie sonstigen mit diesen verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke in planmäßigem Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Verwaltungsdienstleistungen von der St. Elisabeth Gruppe GmbH Katholische Kliniken Rhein-Ruhr in Herne-Wanne sowie sonstigen mit diesen verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. § 58 AO bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Nach Änderung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, ist jeder von ihnen gesamtvertretungsberechtigt mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen; die Gesellschafterversammlung hat jedoch das Recht, einen oder mehrere Geschäftsführer zu berechtigen, die Gesellschaft allein zu vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein.Veränderungen
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Gesellschaft für Serviceleistungen im Gesundheitswesen mbH (GSG), Herne, Hölkesk...
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