Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 9217
Firma: Schils Verwaltungs-GmbH
Sitz: Wettringen
Adresse: Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen
Löschungen
HRB 9217: Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 ...
Veränderungen
Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.04.2011 12:00:00
Schils Verwaltungs-GmbH, Wettringen, Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2011. Geschäftsanschrift: Gerhart-Hauptmann-Str. 12, 48493 Wettringen. Gegenstand: Erwerb die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere im Bereich landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: van Drie, Marinus, Woerden/NL, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der NATURALYS GMBH mit Sitz in Wettringen (Amtsgericht Steinfurt HRB 7268) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.04.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 14.04.2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: van Drie, Marinus aus Woerden/NL