Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 92007
Firma: De Raj Group AG
Sitz: Köln
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HRB 92007: De Raj Group AG, Köln, Robert-Perthel-Straße 79, 50739 Köln. Nicht me...
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HRB 92007: De Raj Group AG, Köln, Robert-Perthel-Straße 79, 50739 Köln. Durch Be...
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HRB 92007: De Raj Group AG, Köln, Robert-Perthel-Straße 79, 50739 Köln. Die Haup...
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Vorgänge ohne Eintragung
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HRB 92007: De Raj Group AG, Köln, c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Magnuss...
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Veröffentlichung vom 02.11.2017 20:02:00
HRB 92007: De Raj AG, Köln, c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, Magnusstraße 13, 50672 Köln. Die Hauptversammlung vom 30.10.2017 hat beschlossen, ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2017) und ein bedingtes Kapital 2017/I sowie ein bedingtes Kapital 2017/II zu schaffen und entsprechend die Satzung in §§ 5 und 6 zu ändern. Die Hauptversammlung vom 30.10.2017 hat ferner eine Änderung der Satzung in § 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen, sowie § 2 (Gegenstand) der Satzung zu ändern. Die Satzung wurde insgesamt vollständig neu gefasst. Neue Firma: De Raj Group AG. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen in den Geschäftsbereichen Biomasse-Heizkraftwerke, Öl und Gas, namentlich im Bereich Ölexplorations- und -förderinseln, und Erdgaskraftwerke. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die etwaige aktive Leitung und Finanzierung der vorgenannten Unternehmensbeteiligun gen im Rahmen eines Konzerns sowie die Erbringung von Beratungsleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann auch jedwede Tätigkeit im vorgenannten Geschäftsfeld selbst betreiben. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. bedingtes Kapital 2017/I: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 14.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 14.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2017/I."). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr festlegen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2017 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 10. Oktober 2022 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2017/I. zu bedienen, oder die zur Wandlung und/oder zum Bezug verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugspflichten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2017 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 10. Oktober 2022 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen bzw. die Gesellschaft von ihrem Andienungsrecht auf Lieferung von Aktien Gebrauch macht und die Gesellschaft sich entschließt, hierzu Aktien aus diesem Bedingten Kapital 2017/I. zu liefern. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. Bedingtes Kapital 2017/II Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.500.000,00 bedingt erhöht zur Bedienung der an Berechtigte gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7.1 der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2017 ausgegebenen Aktienoptionen ("Bedingtes Kapital 20171/II.). Jedes Bezugsrecht berechtigt den Berechtigten zum Bezug einer neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. Oktober 2017 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen Bezugsrechte auf Aktien ausgegeben werden, deren Inhaber das gewährte Bezugsrecht ausüben und die Bezugsrechte aus bedingtem Kapital bedient werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn teil. Der Ausgabebetrag für jede Aktie entspricht dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor Gewährung der Bezugsrechte. Der Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft ist auf Grundlage des im XETRA®-Handel (oder, sofern es den XETRA®-Handel nicht mehr gibt, einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Schlusskurses (oder einem vergleichbaren Kurs) zu ermitteln. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung § 6 Bezug genommen. Genehmigtes Kapital 2017: Der Vorstand ist durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30.10.2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Oktober 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 17.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 17.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung § 5 Bezug genommen.Veränderungen
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