Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 91971
Firma: msk:next GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Bischofsweg 48-50, 50969 Köln
Veränderungen
HRB 91971: msk:next GmbH, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Nicht mehr Geschä...
Veränderungen
HRB 91971: msk:next GmbH, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Nicht mehr Geschä...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.08.2017 20:01:00
HRB 91971: msk:next GmbH, Köln, Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2017. Geschäftsanschrift: Bischofsweg 48-50, 50969 Köln. die Beratung, Konzeption, Kreation, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Marken- und Marketingkommunikation (Fullservice Digitaldienstleister) sowei der Handel mit allen Erzeugnissen und Dienstleistungen aus der traditionellen Medienproduktion und den damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krüger, Martin, Brühl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Müller, Sandra, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der msk:next GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29658) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krüger, Martin aus Brühl,
Müller, Sandra aus Wermelskirchen