Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 91919
Firma: Arcon Personalservice GmbH
Sitz: Köln
Adresse: Gottfried-Hagen-Straße 44, 51105 Köln
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HRB 91919: Arcon Personalservice GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Än...
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HRB 91919: Arcon Personalservice GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Ni...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.08.2017 20:01:00
HRB 91919: Arcon Personalservice GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2017. Geschäftsanschrift: Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Personalberatungsleistungen für Unternehmen, Körperschaften und Personen, die Vermittlung von Personal und die Arbeitnehmerüberlassung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fries, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Rock, Christoph Ernst, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Arcon Arbeitnehmerüberlassung und Constructions GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 15747) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fries, Frank aus Köln,
Rock, Christoph Ernst aus Berlin