Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 9188
Firma: Zirkel Integration gemeinnützige GmbH
Sitz: Gütersloh
Adresse: Saligmannsweg 52, 33330 Gütersloh
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HRB 9188: Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Saligmannsweg 52, 33...
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HRB 9188: Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Saligmannsweg 52, 33...
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HRB 9188: Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Bismarckstraße 5, 33...
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Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Bismarckstraße 5, 33330 Güters...
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Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Bismarckstraße 5, 33330 Güters...
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Veröffentlichung vom 12.10.2012 22:00:00
Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Bismarckstraße 5, 33330 Gütersloh. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Zirkel, Verein zur Förderung und Integration geistig und seelisch behinderter Menschen e.V. in Gütersloh (AG Gütersloh VR 789) beschlossen. Gegenstand des Unternehmens von Amts wegen berichtigt ist es Integration, Rehabilitation und Therapie von geistig und seelisch behinderten Menschen im Kreis Gütersloh zu fördern. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Betreiben von dezentralen Wohnheimen, ambulante Wohnbetreuung und stationäre Wohnbetreuung. 30.000,00 EUR. Familienname von Amts wegen berichtigt Geschäftsführer: Breitsprecher, Wolfgang, Melle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2012 Teile des Vermögens der Zirkel, Verein zur Förderung und Integration geistig und seelisch behinderter Menschen e.V mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh VR 789) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Breitsprecher, Wolfgang aus Melle
Neueintragungen
Zirkel Integration gemeinnützige GmbH, Gütersloh, Bismarckstraße 5, 33330 Güters...