Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 9102
Firma: Hygiene-Institut des Ruhrgebiets - Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathologie GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.03.2013 22:00:00
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets - Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathologie GmbH, Gelsenkirchen, Rotthauser Str. 19, 45879 Gelsenkirchen. Geschäftsanschrift: Rotthauser Str. 19, 45879 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.02.2013 mit der Hygiene-Institut des Ruhrgebiets - Institut für Umwelthygiene und Umwelttoxikologie GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9125) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft am 22.03.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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