Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 90993
Firma: Autoservice.Krienelke GmbH
Sitz: Düsseldorf
Veränderungen
HRB 90993: Autoservice.Krienelke GmbH, Düsseldorf, Scheibenstraße 2, 40479 Düsse...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2020 20:02:00
HRB 90993: Autoservice.Krienelke GmbH, Düsseldorf, Scheibenstraße 2, 40479 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2020. Geschäftsanschrift: Scheibenstraße 2, 40479 Düsseldorf. Der Handel von und mit KFZ sowie KFZ-Pflegeprodukten, das Anbieten von Service- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der KFZ-Reparatur und dem KFZ-An- und -Verkauf sowie die Entwicklung von Software und Hilfswerkzeugen und deren Vermarktung; ferner die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krienelke, Stefan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Autoservice.Krienelke e.K. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 26111) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krienelke, Stefan aus Düsseldorf