Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 90553
Firma: batos GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Adresse: Schifferberg 9, 51465 Bergisch Gladbach
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.03.2017 20:00:00
HRB 90553: batos GmbH, Bergisch Gladbach, Schifferberg 9, 51465 Bergisch Gladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2017. Geschäftsanschrift: Schifferberg 9, 51465 Bergisch Gladbach. Gegenstand: Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten: - Managementberatung in den Bereichen - Unternehmensstrategie - Informationsverarbeitung - Organisation - Kooperation und Fusion - Projektmanagement - Softwareentwicklung / Anwendungsberatung für - Kundenspezifische Lösungen - Produktentwicklung und -vertrieb, insbesondere bei Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Messdienstleistungsunternehmen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dissmann, Thomas, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der batos AG, (Amtsgericht Köln, HRB 47644 ) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dissmann, Thomas aus Bergisch Gladbach