Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 9026
Firma: Modell Herdecke Plus Integrierte Gesundheitsversorgung GmbH
Sitz: Herdecke
Löschungen
HRB 9026: Modell Herdecke Plus Integrierte Gesundheitsversorgung GmbH, Herdecke,...
Veränderungen
HRB 9026: Modell Herdecke Plus Integrierte Gesundheitsversorgung GmbH, Herdecke,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.02.2012 22:00:00
Modell Herdecke Plus Integrierte Gesundheitsversorgung GmbH, Herdecke, Gerhard-Kienle-Weg 4, 58313 Herdecke. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2011. Geschäftsanschrift: Gerhard-Kienle-Weg 4, 58313 Herdecke. Gegenstand: die Koordination der verschiedenen Leistungssektoren zur übergreifenden medizinischen Versorgung (integrierten Versorgung) einschließlich aller Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zimmermann, Peter, Witten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Modell Herdecke Plus Integrierte Gesundheitsversorgung AG, Herdecke (Amtsgericht Hagen, HRB 7988) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.07.2011. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2011 ermächtigt, bis zum 19.06.2016 das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- und Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011/I). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Zimmermann, Peter aus Witten