Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 90259
Firma: WuVo Security GmbH
Sitz: Köln
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Köln, Clevischer Ring 127, 51063 Köln. Einzelprok...
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Köln, Clevischer Ring 127, 51063 Köln. Nicht mehr...
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Köln, Clevischer Ring 127, 51063 Köln. Bestellt a...
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Bergisch Gladbach, Lustheide 6-8, 51427 Bergisch ...
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Bergisch Gladbach, Lustheide 6-8, 51427 Bergisch ...
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HRB 90259: WuVo Security GmbH, Bergisch Gladbach, Lustheide 6-8, 51427 Bergisch ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.08.2017 20:01:00
HRB 90259: WuVo Security GmbH, Bergisch Gladbach, Lustheide 6-8, 51427 Bergisch Gladbach. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der private limited company nach englischem Recht unter Firma WuVo Security Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, No. 05299243) mit der GmbH unter der Firma WuVo Security GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 90259) eingereicht worden.1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die WuVo Security Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birrningham, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05299243, als übertragende Gesellschaft, sowie die WuVo Security GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Bergisch Gladbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 90259, als übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WuVo Security Limited auf die WuVo Security GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr.4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (WuVo Security GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WuVo Security GmbH unter deren Geschäftsanschrift Lustheide 6-8, 51427 Bergisch Gladbach geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden WuVo Security GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (WuVo Security Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterDer WuVo Security GmbH wurden mit Urkunde des Notars Dr. Jens Tersteegen in Köln vom 19. Januar 2017, UR. Nr.67 für 2017-T- alle Anteile an der WuVo Security Limited übertragen. Diese ist somit alleinige Gesellschafterin der WuVo Security Limited. Da es bei der WuVo Security Limited keine Minderheitsgesellschafter gibt, ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nach deutschem Recht stehen den Minderheitsgesellschaftern die folgenden Rechte zu: Gem. § 13 UmwG wird der Verschmelzungsvertrag nur wirksam, wenn die Gesellschafter der WuVo Security GmbH ihm durch Beschluss (Verschmelzungsbeschluss) zustimmen. Der Beschluss kann nur in einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst und muss notariell beurkundet werden. Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass ihm auf seine Kosten unverzüglich eine Abschrift des Vertrags oder seines Entwurfs und der Niederschrift des Beschlusses erteilt werden.Gem. § 122 g Abs.1 UmwG können die Anteilsinhaber ihre Zustimmung nach § 13 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden oder neuen Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird.Gem. § 122 h UmwG i.V.m. § 14 UmwG kann jeder Minderheitsgesellschafter Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses einreichen. Diese muss binnen einer Frist von einem Monat nach der Beschlussfassung erhoben werden.Ein Anspruch auf ein Abfindungsangebot gern. § 122 i UmwG besteht nicht, da die übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der WuVo Security GmbH, Herrn Horst Möller, angefordert werden.Neueintragungen
HRB 90259: WuVo Security GmbH, Bergisch Gladbach, Lustheide 6-8, 51427 Bergisch ...