Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 90115
Firma: Benrather Gärten Projektentwicklung GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Burgunder Straße 35, 40549 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 90115: Benrather Gärten Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, Burgunder Straß...
Veränderungen
HRB 90115: Benrather Gärten Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, Burgunder Straß...
Veränderungen
HRB 90115: Benrather Gärten Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 2...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.06.2020 20:01:00
HRB 90115: Benrather Gärten Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf, Münsterstraße 246, 40470 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2020. Geschäftsanschrift: Münsterstraße 246, 40470 Düsseldorf. Der Erwerb, die Bebauung und die Vermarktung von Grundstücken. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gorens, Theodorus Simon, Kastanienbaum / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Kutz, Jürgen, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fernandez Albiach, Eva-Maria, Berlin, *XX.XX.XXXX; Unger, Jan Philipp, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Benrather Gärten Projektentwicklung OHG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25910) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fernandez Albiach, Eva-Maria aus Berlin,
Gorens, Theodorus Simon aus Kastanienbaum / Schweiz,
Kutz, Jürgen aus Berlin,
Unger, Jan Philipp aus Hamburg