Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 90061
Firma: UpperNord Quarter GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Burgunder Straße 35, 40549 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 90061: UpperNord Quarter GmbH, Düsseldorf, Burgunder Straße 35, 40549 Düssel...
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HRB 90061: UpperNord Quarter GmbH, Düsseldorf, Burgunder Straße 35, 40549 Düssel...
Veränderungen
HRB 90061: UpperNord Quarter GmbH, Düsseldorf, Münsterstr. 246, 40470 Düsseldorf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.06.2020 20:01:00
HRB 90061: UpperNord Quarter GmbH, Düsseldorf, Münsterstr. 246, 40470 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2020. Geschäftsanschrift: Münsterstr. 246, 40470 Düsseldorf. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Ausführung von Bauträgerprojekten auf eigenen Grundstücken, insbesondere die Durchführung des Erwerbs und der Veräußerung von Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gorens, Theodorus Simon, Kastanienbaum / Schweiz, *XX.XX.XXXX; Kutz, Jürgen, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Fernandez Albiach, Eva-Maria, Berlin, *XX.XX.XXXX; Unger, Jan Philipp, Berlin, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der UpperNord Quarter GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25527) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fernandez Albiach, Eva-Maria aus Berlin,
Gorens, Theodorus Simon aus Kastanienbaum / Schweiz,
Kutz, Jürgen aus Berlin,
Unger, Jan Philipp aus Berlin