Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 8976
Firma: Otto Schubert GmbH
Sitz: Bocholt
Adresse: Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt
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HRB 8976: Otto Schubert GmbH, Bocholt, Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt. P...
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Otto Schubert GmbH, Bocholt, Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt. Bestellt al...
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Otto Schubert GmbH, Bocholt, Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt.Die Gesellsc...
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Otto Schubert GmbH, Bocholt, (Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt).Prokura er...
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Veröffentlichung vom 24.01.2007 14:37:00
Otto Schubert Aktiengesellschaft, Bocholt (Albert-Stolte-Straße 31, 46399 Bocholt). umgewandelt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftvertrag vom 14.12.2006. Die Firma ist geändert in Neue Firma: Otto Schubert GmbH. Unternehmensgegenstand: Tiefbau, Straßenbau und Rohrleitungsbau. Stammkapital: 460.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nunmehr bestellt zum Geschäftsführer: Rummler, Dieter, Bocholt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die bisherige Prokura bleibt bestehen in Form einer Einzelprokura: Zahr, Hubertus, Ahaus, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Gesamtprokuristen: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rummler, Edwin, Bocholt, *XX.XX.XXXX; Scheipers, Werner, Ochtrup, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14.12.2006 im Wege des Formwechsels in die Rechtsform einer GmbH unter Änderung der Firma umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rummler, Dieter aus Bocholt,
Rummler, Edwin aus Bocholt,
Scheipers, Werner aus Ochtrup,
Zahr, Hubertus aus Ahaus