Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 8941
Firma: Exklusiv Wohnbau West GmbH
Sitz: Münster
Adresse: Bismarckstr. 53, 48268 Greven
Löschungen
Exklusiv Wohnbau West GmbH, Greven, Bismarckstr. 53, 48268 Greven. Der Sitz ist ...
Veränderungen
Exklusiv Wohnbau West GmbH, Greven, Bismarckstr. 53, 48268 Greven. Nicht mehr Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.09.2010 22:00:00
Exklusiv Wohnbau West GmbH, Greven, Bismarckstr. 53, 48268 Greven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2010. Geschäftsanschrift: Bismarckstr. 53, 48268 Greven. Gegenstand: Erwerb von Grundbesitzungen und dessen Bebauung als Bauträger sowie der Verkauf von Grundbesitz, die Entwicklung von bebaubaren Flächen sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ganser, Waldemar, Rheine, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Exklusiv Wohnbau West GmbH & Co. KG, Altenberge (Amtsgericht Steinfurt HRA 5651) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ganser, Waldemar aus Rheine