Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 8936
Firma: Montanhydraulik Werk Werl GmbH
Sitz: Holzwickede
Adresse: Bahnhofstraße 39, 59439 Holzwickede
Veränderungen
HRB 8936: Montanhydraulik Werk Werl GmbH, Holzwickede, Bahnhofstraße 39, 59439 H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.10.2016 20:20:00
HRB 8936: Montanhydraulik Werk Werl GmbH, Holzwickede, Bahnhofstraße 39, 59439 Holzwickede. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2016. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 39, 59439 Holzwickede. Gegenstand: Die Veredelung von Oberflächen durch galvanische oder andere Verfahren sowie die mechanische Vor- und Nachbearbeitung durch Schleifen oder Polieren. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Becker, Ralf, Bochum, *XX.XX.XXXX; Mertens, Josef Michael, Menden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebs Galvanik am Standort Werl der Montanhydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 3044) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2016. Die Eintragung wurde wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.10.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Becker, Ralf aus Bochum,
Mertens, Josef Michael aus Menden