Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 8912
Firma: Fislage Flexibles GmbH
Sitz: Hörstel
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HRB 8912: Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Nicht...
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HRB 8912: Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Gesam...
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Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Gesamtprokura g...
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Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Die Gesellschaf...
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Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Nicht mehr Gesc...
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Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Die Gesellschaf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2010 12:00:00
Fislage Flexibles GmbH, Hörstel, Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2010. Geschäftsanschrift: Rheiner Str. 74, 48477 Hörstel. Gegenstand: Die Verarbeitung und der Vertrieb von Papier- und Pappwaren, insbesondere die Fabrikation von Papier- und Kreppapier, die Verarbeitung und der Vertrieb von Kunststoffen und Folien jeder Art sowie damit verwandte Produkte. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nosthoff, Günter, Emsdetten, *XX.XX.XXXX; Witte, Wolfgang, Hage, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Löchte, Ulrich, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Karl Fislage GmbH & Co. KG, Hörstel (Amtsgericht Steinfurt HRA 4400) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Löchte, Ulrich aus Ibbenbüren,
Nosthoff, Günter aus Emsdetten,
Witte, Wolfgang aus Hage