Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 8900
Firma: Autohaus Börgmann GmbH
Sitz: Emmerich am Rhein
Löschungen von Amts wegen
HRB 8900: Autohaus Börgmann GmbH, Emmerich am Rhein, Reeser Straße 79, 46446 Emm...
Veränderungen
HRB 8900: Autohaus Börgmann GmbH, Emmerich am Rhein, Reeser Straße 79, 46446 Emm...
Veränderungen
Autohaus Börgmann GmbH, Emmerich am Rhein, Reeser Straße 79, 46446 Emmerich am R...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2007 12:00:00
Autohaus Börgmann GmbH, Emmerich am Rhein (Reeser Straße 79, 46446 Emmerich). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2006 mit Änderung vom 27.07.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma (bisher GSM Handelskontor Deutschland GmbH) und die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 14775) nach Emmerich am Rhein beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 21.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kfz, Kfz- Reparaturen sowie weltweiter Handel und die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen aller Art, soweit hierzu keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Glave, Günter, Monheim, *XX.XX.XXXX; März, Josef, Bornheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Glave, Günter aus Monheim,
März, Josef aus Bornheim