Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 8884
Firma: Linamar Halver GmbH
Sitz: Halver
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HRB 8884: Linamar Halver GmbH, Halver, Elberfelder Straße 22, 58553 Halver. Prok...
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HRB 8884: Linamar Halver GmbH, Halver, Elberfelder Straße 22, 58553 Halver. Nich...
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HRB 8884: SEISSENSCHMIDT Heat Treatment GmbH, Halver, Elberfelder Straße 22, 585...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2017 20:01:00
HRB 8884: SEISSENSCHMIDT Heat Treatment GmbH, Halver, Elberfelder Straße 22, 58553 Halver. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2017. Geschäftsanschrift: Elberfelder Straße 22, 58553 Halver. Gegenstand: Die Durchführung von Vergüte- und Härtearbeiten aller Art. Stammkapital: 310.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weber, Hans Otto, Halver, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Groos, Rüdiger, Plettenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SEISSENSCHMIDT Heat Treatment GmbH + Co. KG, Halver (Amtsgericht Iserlohn HRA 3053) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Groos, Rüdiger aus Plettenberg,
Weber, Hans Otto aus Halver