Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 88714
Firma: DEVELOPMENT PARTNER Immobilien Consulting GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: c/o DEVELOPMENT PARTNER AG, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf
Löschungen
HRB 88714: DEVELOPMENT PARTNER Immobilien Consulting GmbH, Düsseldorf, c/o DEVEL...
Veränderungen
HRB 88714: DEVELOPMENT PARTNER Immobilien Consulting GmbH, Düsseldorf, c/o DEVEL...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.01.2020 20:02:00
HRB 88714: DEVELOPMENT PARTNER Immobilien Consulting GmbH, Düsseldorf, c/o DEVELOPMENT PARTNER AG, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2008, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I. Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 84085) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o DEVELOPMENT PARTNER AG, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf. Gegenstand: Die Beratung Dritter hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten jeglicher Art, die Begutachtung, Konzeptionierung und Beratung bei der Realisierung von Immobilienprojekten einschließlich aller Marketingmaßnahmen sowie die Vermietung von Immobilien jeglicher Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hotop, Thorsten, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wutz, Roland, Köln, *XX.XX.XXXX. Mit der DEVELOPMENT PARTER AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 40367), als herrschendem Unternehmen ist am 09.09.2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom selben Tage zugestimmt.