Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 88599
Firma: Objektgesellschaft Völklinger Straße GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2019 20:03:00
HRB 88599: Objektgesellschaft Völklinger Straße GmbH, Düsseldorf, Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2019. Geschäftsanschrift: Ernst-Poensgen-Allee 17, 40629 Düsseldorf. Die Vermietung und Verpachtung von inländischem Grundbesitz. Ferner die Bebauung eigenen und fremden Grundbesitzes, der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung von Immobilien sowie die Durchführung von Bauträgermaßnahmen sowie von Generalunternehmer- und Baubetreuungsmaßnahmen im Sinne von § 34c Gewerbeordnung. 37.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burow, Hans, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Kraus, Michael, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Objektgesellschaft Völklinger Straße GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24811) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Burow, Hans aus Düsseldorf,
Kraus, Michael aus Köln