Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 88597
Firma: Scanclimber Deutschland GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Lindenstraße 11, 61231 Bad Nauheim
Veränderungen
HRB 88597: Scanclimber Deutschland GmbH, Düsseldorf, Lindenstraße 11, 61231 Bad ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.04.2020 20:00:00
HRB 88597: Scanclimber Deutschland GmbH, Düsseldorf, Lindenstraße 11, 61231 Bad Nauheim. Dem Registergericht ist ein Ausgliederungsplan/Ausgliederungsvertrag vom 17.03.2020 über die geplante grenzüberschreitende Ausgliederung sämtlicher Aktiva und Passiva der deutschen Niederlassung (AG Limburg a. d. Lahn HRB 3770) der übertragenden Aktiengesellschaft nach finnischem Recht unter Firma Scanclimber Oy mit Sitz in Tampere / Finnland (finnisches Handelsregister (Patentti- ja rekisterihallitus) unter der Nummer 0795979-1) und der übernehmenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts unter Firma Scanclimber Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88597) eingereicht worden.Rechte der Gläubiger nach deutschem Recht: Die Rechte der Gläubiger nach deutschem Recht sind für eine grenzüberschreitende Ausgliederung nicht ausdrücklich geregelt. Die an der grenzüberschreitenden Ausgliederung beteiligten Gesellschaften sind der Auffassung, dass die deutschen Bestimmungen über die grenzüberschreitende Verschmelzung in vorsichtiger Analogie und unter Berücksichtigung der noch nicht in nationales Recht umgesetzten Richtlinie (EU)2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 (ABl. vom 12.12.2019 S. 321ff.) hier Anwendung finden können.Die Scanclimber Deutschland GmbH übernimmt im Wege der grenzüberschreitenden Ausgliederung von der Scanclimber Oy sämtliche Akiva und Passiva der deutschen Niederlassung der Scanclimber Oy (Scanclimber Oy Ltd. Niederlassung Deutschland, AG Limburg a.d. HRB 3770). Sie wird folglich mit Wirksamwerden der Ausgliederung Schuldnerin aller bislang gegen die Scanclimber Oy Ltd. Niederlassung Deutschland bestehenden Forderungen sein.Den Gläubigern der Scanclimber Deutschland GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der Scanclimber Deutschland GmbH als bekannt gemacht gilt (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG) ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden (§§ 122a Abs. 2 i.V.m. 22 UmwG).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der Scanclimber Deutschland GmbH auf dieses Recht hingewiesen (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG).Gemäß § 22 Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der übernehmenden Scanclimber Deutschland GmbH, (61231 Bad Nauheim, Lindenstraße 11) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der übernehmenden Scanclimber Oy gefordert werden. Die Haftungsmasse für die Gläubiger der Scanclimber Deutschland GmbH wird durch die Ausgliederung vergrößert.Der Ausgliederungsplan oder sein Entwurf gilt in Deutschland als bekanntgemacht mit der Veröffentlichung der Angaben betreffend die grenzüberschreitende Ausgliederung in entsprechender Anwendung des § 122d Satz 2 Nr. 1 bis 4 UmwG in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der Internetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist. Der Ausgliederungsplan selbst oder sein Entwurf werden nicht veröffentlicht. Rechte der Gläubiger nach finnischen Vorschriften: Die Haftung der übertragenden finnischen Gesellschaft, die Scanclimber Oy, richtet sich Auffassung der beteiligten Rechtsträger ausschließlich nach finnischem Recht. Danach ergibt sich folgendes: Die Rechte der Gläubiger der Scanclimber Oy richten sich nach den Bestimmungen des Kapitels 4, Ziffer 13 des finnischen Gesetzes über Geschäftsbanken und andere Kreditinstitute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (Gesetz 1501/2001) sowie des Kapitels 17 des finnischen Gesetzes über Gesellschaften (Gesetz 624/2006). Nach finnischen Recht können Gläubiger, deren Forderungen vor der Eintragung des Ausgliederungsvertrages/Ausgliederungsplans entstanden sind und die gegen die Ausgliederung Einspruch erheben möchten, dies beim finnischen Handelsregister (Patentti- ja rekisterihallitus) tun. Der Einspruch muss bis zu demjenigen Tag erhoben werden, der in einer öffentlichen Bekanntmachung des finnischen Handelsregisters (Patentti- ja rekisterihallitus) ausgewiesen wird. Die finnische Registerbehörde wird die öffentliche Bekanntmachung mindestens drei Monate vor dem Ablauf der Frist in der finnischen Offiziellen Anzeiger (Virallinen lehti) bekanntmachen und den Umstand der öffentlichen Bekanntmachung von Amts wegen im finnischen Handelsregister (Patentti- ja rekisterihallitus) eintragen. Gläubiger, die innerhalb dieser Frist schriftlich beim finnischen Handelsregister Einspruch gegen die Ausgliederung erheben, haben Anspruch auf vollständige Bezahlung oder Sicherung ihrer Forderung, bevor die Ausgliederung wirksam werden kann.Am 23. März 2020 ist für die Scanclimber Oy im finnischen Handelsregister (Patentti- ja rekisterihallitus) eingetragen worden, dass Gläubiger bis zum 1. Juli 2020 beim finnischen Handelsregister schriftlich Einspruch gegen die Ausgliederung erheben können. Gläubiger der Scanclimber Oy, deren Forderungen vor der Eintragung des Ausgliederungsvertrages/Ausgliederungsplans entstanden sind und die bis 1. Juli 2020 schriftlich beim finnischen Handelsregister (Patentti- ja rekisterihallitus) Einspruch erheben, haben somit nach finnischem Recht Anspruch auf vollständige Bezahlung oder Sicherung der Forderung, bevor die Ausgliederung wirksam wird. Anspruchsgegner nach Wirksamwerden der AusgliederungMit Wirksamwerden der Ausgliederung wird die Scanclimber Deutschland GmbH Schuldnerin aller bislang gegen die Scanclimber Oy Ltd. Niederlassung Deutschland bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind daher ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung ausschließlich gegen die Scanclimber Deutschland GmbH geltend zu machen. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der Scanclimber Oy gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Einziger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ist die Scywalk Oy mit Sitz in Turkkirata 26, 33960 Pirkkala, Finnland (eingetragen im finnischen Handelsregister unter der Nummer 2177389-7). Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei:betreffend die finnische übertragende Gesellschaft: Scanclimber OyManagement33960 Pirkkala, Turkkirata 26, Finnland. betreffend die deutsche übernehmende Gesellschaft:Scanclimber Deutschland GmbHGeschäftsführung61231 Bad Nauheim, Lindenstraße 11, DeutschlandNeueintragungen
HRB 88597: Scanclimber Deutschland GmbH, Düsseldorf, Lindenstraße 11, 61231 Bad ...