Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 88503
Firma: Arcon Arbeitnehmerüberlassung GmbH
Sitz: Köln
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HRB 88503: Arcon Arbeitnehmerüberlassung GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 ...
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HRB 88503: Arcon Personaldienste GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Di...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2016 20:16:00
HRB 88503: Arcon Personaldienste GmbH, Köln, Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2016. Geschäftsanschrift: Rösrather Straße 19, 51107 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Personaldienstleistungen für Unternehmen, Körperschaften und Personen, die Vermittlung von Personal und die Arbeitnehmerüberlassung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fries, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX; Neumann, Maik, Stadtilm, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Rock, Christoph Ernst, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gutsche, Gisela, Pulheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TEAM-TEMPO-Personalservice GmbH & Co. KG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 15757) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fries, Frank aus Köln,
Gutsche, Gisela aus Pulheim,
Neumann, Maik aus Stadtilm,
Rock, Christoph Ernst aus Berlin