Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 8843
Firma: Elektro Potthast GmbH
Sitz: Höxter
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HRB 8843: Elektro Potthast GmbH, Höxter, Zur Lüre 61, 37671 Höxter. Einzelprokur...
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HRB 8843: Elektro Potthast GmbH, Höxter, Corveyer Allee 27, 37671 Höxter. Änderu...
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HRB 8843: Elektro Potthast GmbH, Höxter, Corveyer Allee 27, 37671 Höxter. Prokur...
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HRB 8843:Elektro Potthast GmbH, Höxter, Corveyer Allee 27, 37671 Höxter.Einzelpr...
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Elektro Potthast GmbH, Höxter, Corveyer Allee 27, 37671 Höxter. Zweigniederlassu...
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Elektro Potthast GmbH, Höxter (Corveyer Allee 27, 37671 Höxter). Bestellt als Ge...
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Elektro Potthast GmbH, Höxter (Corveyer Allee 27, 37671 Höxter). Die Ausgliederu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2008 12:00:00
Elektro Potthast GmbH, Höxter (Corveyer Allee 27, 37671 Höxter). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2008. Gegenstand: Der Vertrieb von Elektroartikeln und die Installation von Elektroanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Potthast, Günter, Höxter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Potthast, Günter, Höxter, 22.05.1956 unter der Firma ELEKTRO Potthast e.K. in Höxter (Amtsgericht Paderborn, HRA 4696) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.04.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Potthast, Günter aus Höxter