Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 88279
Firma: S + C Immobilien GmbH
Sitz: Lindlar
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Prokura er...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Prokura er...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Gesamtprok...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Prokura er...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Nach Änder...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Die Gesell...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Nicht mehr...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Gesamtprok...
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HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Zwischen d...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.07.2016 20:13:00
HRB 88279: S + C Immobilien GmbH, Lindlar, Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2016. Geschäftsanschrift: Kaiserau 2, 51789 Lindlar. Gegenstand: die Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie die Erzeugung und Lieferung von Nutzenergien. Stammkapital: 700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kümmel, Jan, Bensheim, *XX.XX.XXXX; Timmermann, Jan, Hoyershausen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Welters, Ralf, Hünstetten, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der S + C Immobilien GmbH & Co. KG, Lindlar (Amtsgericht Köln, HRA 25949) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kümmel, Jan aus Bensheim,
Timmermann, Jan aus Hoyershausen,
Welters, Ralf aus Hünstetten