Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 8801
Firma: ePrax GmbH
Sitz: Lüdenscheid
Adresse: Knapper Straße 25, 58507 Lüdenscheid
Löschungen
HRB 8801: ePrax GmbH, Lüdenscheid, Knapper Straße 25, 58507 Lüdenscheid. Der Sit...
Veränderungen
HRB 8801: ePrax GmbH, Lüdenscheid, Knapper Straße 25, 58507 Lüdenscheid. Bestell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.03.2017 20:02:00
HRB 8801: ePrax GmbH, Lüdenscheid, Knapper Straße 25, 58507 Lüdenscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Knapper Straße 25, 58507 Lüdenscheid. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Informationssystemen im Gesundheitswesen und damit verwandter Bereiche, die Beratung von im Gesundheitswesen tätigen natürlichen und juristischen Personen, sowie das Verlagsgeschäft, insbesondere das Verlegen, die Herstellung und der Vertrieb von Druck-, Schall-, Video-, Soft- und Hardware-Erzeugnissen, die den Vertrieb von medizinisch-pharmazeutischen Informationen und Systemen fördern und unterstützten. Stammkapital: 312.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scholz, Wolfgang, Lüdenscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ePrax AG, Lüdenscheid (HRB 4927) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09.03.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Scholz, Wolfgang aus Lüdenscheid