Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 87631
Firma: Clean Line Borken GmbH
Sitz: Ratingen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.09.2019 20:01:00
HRB 87631: Clean Line Borken GmbH, Ratingen, Alter Kirchweg 71, 40880 Ratingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2019. Geschäftsanschrift: Alter Kirchweg 71, 40880 Ratingen. Die Errichtung, Betreibung und der Verkauf von Autowaschanlagen und Zubehör und allen mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäften einschließlich des Handels von Autofahrer-Bedarfsartikeln; die Reparatur und der Austausch von Autoglasscheiben und "Smart repair", hier insbesondere die Fahrzeugaufbereitung (Reparatur von kleinen Unfallschäden, einschließlich Ausbeul- und Lackierarbeiten). 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerhold, Thomas, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteils der Clean Line GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74121 ), nämlich des Teilbetriebs "Standort Borken" nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 28.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gerhold, Thomas aus Meerbusch