Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 87596
Firma: CRYCO AG
Sitz: Düsseldorf
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf. Dem Registe...
Veränderungen
HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf. Die Hauptve...
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HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf. Die Hauptve...
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HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, Dreischeibenhaus, 40211 Düsseldorf. Dem Registe...
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HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, c/o Startplatz, Speditionstraße 15 A, 40221 Düs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.09.2019 20:01:00
HRB 87596: CRYCO AG, Düsseldorf, c/o Startplatz, Speditionstraße 15 A, 40221 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.06.2019. Geschäftsanschrift: c/o Startplatz, Speditionstraße 15 A, 40221 Düsseldorf. Gegenstand des Unternehmens ist: Erwerb von Edelmetallen z.B. Gold und Kryptowährungen z.B. Bitcoin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heun, Volker, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CRYCO GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 83350) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heun, Volker aus Düsseldorf