Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 87585
Firma: YouGov Deutschland GmbH
Sitz: Köln
Veränderungen
HRB 87585: YouGov Deutschland GmbH, Köln, Richmodstraße 6, 50667 Köln. Nicht meh...
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HRB 87585: YouGov Deutschland GmbH, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln....
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HRB 87585: YouGov Deutschland GmbH, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln....
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.05.2016 20:12:00
HRB 87585: YouGov Deutschland GmbH, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2016. Geschäftsanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 72a, 50968 Köln. Gegenstand: die Marktforschung, Organisationsforschung und Unternehmensberatung. Stammkapital: 80.693,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Newman, Alan, London / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX; Wennemoes Bruhn, Bianca, Holte / Dänemark, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Contzen, Elisabeth, Köln, *XX.XX.XXXX; Geißler, Holger, Köln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der YouGov Deutschland AG, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 38339) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.04.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Contzen, Elisabeth aus Köln,
Geißler, Holger aus Köln,
Newman, Alan aus London / Vereinigtes Königreich,
Wennemoes Bruhn, Bianca aus Holte / Dänemark