Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 8754
Firma: MCS Pie Data GmbH
Sitz: Dorsten
Adresse: Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten
Löschungen
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Verschmelzung is...
Veränderungen
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Gesellschaft ist...
Veränderungen
MCS Pie Data GmbH, Dorsten, (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten).Bestellt zum Geschäf...
Veränderungen
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Die Ausgliederung is...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2006 09:13:00
MCS Pie Data GmbH, Dorsten (Plaggenbahn 42, 46282 Dorsten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der PDE, Pie Data Elektronik GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6984) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.11.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.11.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Durchführung von EDV-Organisationen und -Beratungen, Vertrieb und Erstellung von kommerzieller und technisch wissenschaftlicher Software, Durchführung von Schulungen und Seminaren, Vertrieb und Vermittlung von Datenverarbeitungsanlagen und Zubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Makolla, Peter Robert Bruno, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Raab, Heidelinde, Heidenrod, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Becker, Horst, Mainz, *XX.XX.XXXX. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Becker, Horst aus Mainz,
Makolla, Peter Robert Bruno aus Dorsten,
Raab, Heidelinde aus Heidenrod