Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 87234
Firma: IFB Verwertung AG
Sitz: Düsseldorf
Adresse: c/o arcesso RA GmbH, Kölner Landstraße 11, 40591 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 87234: IFB Verwertung AG, Düsseldorf, c/o arcesso RA GmbH, Kölner Landstraße...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 87234: IFB Verwertung AG, Düsseldorf, c/o arcesso RA GmbH, Kölner Landstraße...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2019 20:03:00
HRB 87234: IFB Verwertung AG, Düsseldorf, c/o arcesso RA GmbH, Kölner Landstraße 11, 40591 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o arcesso RA GmbH, Kölner Landstraße 11, 40591 Düsseldorf. Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere der Erwerb und die Verwertung von Immobilien im In- und Ausland und von Anteilen an inländischen und ausländischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds. Unternehmensgegenstand ist ferner die Beteiligung an den vorgenannten Gegenständen und die Investition in derartige Gegenstände. Die Gesellschaft unternimmt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO. 1.106.518,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Bellin, Stephan, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Haug Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 59572) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Bellin, Stephan aus Köln