Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 8689
Firma: MICROS-FIDELIO GmbH
Sitz: Neuss
Löschungen
HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Die Verschmel...
Berichtigungen
HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Der mit der M...
Veränderungen
HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Die Gesellsch...
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HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Die Gesellsch...
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HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Nicht mehr Ge...
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HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Prokura erlos...
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HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Die Gesellsch...
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HRB 8689: MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss, Europadamm 2-6, 41460 Neuss. Nicht mehr Ge...
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MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist a...
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MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist a...
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MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Einzelprokura: Dr. Jan...
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MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Nicht mehr Geschäftsfü...
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MICROS-FIDELIO GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Erteilt: Einzelprokura...
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MICROS-FIDELIO Software Deutschland GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). D...
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Veröffentlichung vom 10.03.2005 13:44:00
MICROS-FIDELIO Software Deutschland GmbH, Neuss (Europadamm 2-6, 41460 Neuss). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. Februar 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. Februar 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22. Februar 2005 mit der MICROS-FIDELIO Software Verwaltungs GmbH mit Sitz in Neuss AG Neuss (HRB 9849) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.