Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 8647
Firma: C + P Bauteam, Gesellschaft zur Realisierung komplexer Abwicklungsprozesse mbH
Sitz: Aachen
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HRB 8647: CP Bauteam GmbH, Aachen, Forckenbeckstraße 61, 52074 Aachen. Einzelpro...
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HRB 8647: CP Bauteam GmbH, Aachen, Forckenbeckstraße 61, 52074 Aachen. Einzelpro...
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HRB 8647: CP Bauteam GmbH, Aachen, Forckenbeckstraße 61, 52074 Aachen. Die Gesel...
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HRB 8647: CP Bauteam GmbH, Aachen, Forckenbeckstraße 61, 52074 Aachen. Nicht meh...
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Veröffentlichung vom 24.08.2016 20:18:00
HRB 8647: C + P Bauteam, Gesellschaft zur Realisierung komplexer Abwicklungsprozesse mbH, Aachen, Forckenbeckstraße 61, 52074 Aachen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere eine Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: CP Bauteam GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Generalunternehmer und Generalübernehmer sowie - Objektverwaltung, - Projektentwicklung, - Projektsteuerung, - Projektmanagement, - Facility Management und alle artverwandten Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Bestellt als Geschäftsführer: Horsch, Alexander, Würselen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der C+P Baumanagement GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 18494) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Horsch, Alexander aus Würselen
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C + P Bauteam, Gesellschaft zur Realisierung komplexer Abwicklungsprozesse mbH, ...
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